Vermögensbedrohende Katastrophen
Nicht nur im letzten Jahr mussten wir wiederholt erleben, wie sich klimatische Veränderungen direkt vor unserer Haustür widerspiegeln. Im Mittel ersetzen Versicherer Hauseigentümern, Vermietern und Mietern jährlich geschädigte Ressourcen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro. Wichtiges Kapital für ihre Daseinsvorsorge. Im letzten Jahr erreichte diese Summe mit der erschütternden Katastrophe im Ahrtal einen traurigen Höhepunkt von 12,7 Milliarden Euro (Quelle: GDV 2022). Eine Absicherung des eigenen Hab und Guts kann eine solche Tragödie nicht ungeschehen machen, doch sie erleichtert den Wideraufbau im Nachgang.
Auch in diesem Jahr sehen wir uns Hitze, Trockenheit mit hinreichenden Folgen für Wälder, Seen, aber auch der Industrie und der Landwirtschaft auseinandergesetzt. Das Umweltbundesamt geht in diesem Zusammenhang von 31 Klimawirkungen aus, bei welchen dringender Handlungsbedarf besteht (Quelle: Umweltbundesamt). Hierbei werden zentral vier Herausforderungen genannt:
- Temperatur- und Meeresspiegelanstieg;
- Trockenheit und Niedrigwasser;
- Sturmfluten, Hochwasser und Starkregen;
- Hitze.
Was wissen wir heute?
Im bereits Oktober 2012 vorgestellten Abschlussbericht des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gingen die Experten davon aus, dass Temperaturspitzen, welche bisher alle 25 Jahre eintraten, vermutlich auf unter 3 Jahre zurückgehen, bis in das Jahr 2100 sogar jährlich. Insbesondere stark auftretende Niederschläge werden häufiger auftreten, der Anteil an den Gesamtniederschläge wird gerade im Sommer zunehmen. In diesem Zusammenhang sei ein Experiment der Universität Reading erwähnt (Focus Online), in der die Wechselwirkung von Dürre und Flut in einem veranschaulichten Beispiel erklärt wird. Zusammengefasst lässt sich demnach festalten:
- Der Boden kann in Trockenperioden das Wasser nicht in der gleichen Weise aufnehmen/absorbieren, was wiederum Nässe auf der Erdoberfläche begünstigt.
- Damit einhergeht, dass in einer Kombination mit Regenwasser/Starkregen es zu einem exponentiell schnellem Anstieg der Wassermengen kommen kann.
Umso wichtiger ist es, dass Kunden und Versicherer auf den Baustein Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung ein Augenmerk legen. Nur, wenn entsprechende Ereignisse wie Starkregen oder Erdrutsche dort abgesichert sind, erhalten Kunden im Schadenfall eine Entschädigung. Worauf dabei zu achten ist, soll ein Beispiel aus der Praxis näher verdeutlichen.
WIE BEDROHEN NATUREIGNISSE DIE VERMÖGEN DER KUNDEN?
Das Sturmtief Bernd verursachte 2021 durchschnittlich Elementarschäden in Höhe von 30.000-50.000 EUR je Wohngebäude. Diese Zahlen beziehen sich sowohl auf Wohngebäude- als auch Hausratkosten. Der höchste Schaden wurde mit einer Summe von ca. 1 Mio. EUR an einem Einfamilienhaus verursacht.
Die Versicherer übernehmen bei Schäden durch Elementargefahren neben der Konstruktion und Reparatur an Haupt- und Nebengebäuden, die Trockenlegung und Sanierung der geschädigten Wohngebäudebestandteile sowie entstehende Kosten für eine zwischenzeitlich andere Unterkunft oder auch der Verlust von Mieteinnahmen.
Neben den Elementarschäden können Kosten auch durch Brand am eigenen oder fremdgenutzten Gebäude entstehen. Die diesjährige Hitze trocknet Böden weiter aus. Gartenanlagen am oder außerhalb des Hauses können durch Unachtsamkeiten oder Fehlverhalten schnell zu einem Flächenbrand auf dem eigenen Grundstück ausweiten. Gartenhäuser können zudem von einem nahegelegenem Waldbrand betroffen sein. Offene Feuer sind ebenso wie Explosion und Blitzschläge häufige Ursachen für Wohngebäude- und Hausratschäden.
Eine Veröffentlichung des GdV zeigte im Jahr 2018 , dass sich die Schadenhöhe durch Brand kontinuierlich steigerte und durchschnittliche Kosten von mehr als 20.000 EUR verursacht.
Eigentümern von Gebäuden können nicht nur Geschädigte sein, sondern auch andere gefährden. Nach § 836 BGB ist jeder Haus- und Grundbesitzer grundsätzlich anderen zum Schadenersatz verpflichtet. Dies kann schnell durch fahrlässiges Verhalten (z. B. bei Grundstückarbeiten verletzt sich ein Besucher oder Nachbar an einer noch nicht befestigten Bodenplatte) oder fehlender Instandhaltung geschehen. Diese Schadenersatzpflicht kann durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen werden. In der Privathaftpflichtversicherung für selbstgenutzte Einfamilien- und Zweifamilienhäuser bieten fast alle Versicherer diesen Schutz gratis an. Die durchschnittlichen Schäden sind vergleichbar mit den oben genannten.
WIE KÖNNEN EXISTENZEN GESCHÜTZT WERDEN?
Am Beispiel der Feuerversicherung lässt sich dies insbesondere in diesem Jahr gut darstellen: Ursprünglich als verpflichteter Baustein eines Immobilienbesitzes entstanden, kann die Feuerversicherung in den meisten Fällen heute individuell ein- und ausgeschlossen werden. Nachdem Mitte der 90er Jahre das Monopol der Brandkassen auf die öffentlichen Versicherer überging, sollten sich bestehende Verträge in die Absicherungen weiterer Versicherter Gefahren nahtlos einfügen. Versicherte Gefahren wie Sturm/Hagel, Leitungswasser (zudem Einbruchdiebstahl/Raub in der Hausratversicherung) und später die Elementargefahren wurden meist in Form von Paketen mit der Feuerversicherung angeboten.
Jedoch zeigt sich, dass Kunden noch heute weiterhin im Besitz von Feuer-Solo-Verträgen sind und diese entweder nicht im aktuellen Versicherungsschutz eingebettet oder diesen Vertrag nicht aktualisiert haben. Es bestehen Verträge mit den Bedingungen VGB 88 oder sogar noch VGB 62, wo andere Versicherte Gefahren gegenüber weitaus besser aufgestellt sind. Anbieter auf dem Versicherungsmarkt erhöhten in dieser Zeit schrittweise den Versicherungsschutz, so dass Immobilienvermögen weit besser geschützt werden kann, als dies noch in den 60er- bis 80er-Jahren der Fall war.
Unterschiede Versicherter Kosten
Gefahrenpunkt | Details |
---|---|
Aufräum- und Abbruchkosten: aufmerksame Versicherer bieten hierbei keine prozentuale- oder Summenbegrenzung mehr | Abtragen z.B. von Schutt nach einem Brand oder die fest verbundene Einbauküche, welche nach einem Feuerübergriff komplett ausgetauscht und entsorgt werden muss |
Sengschäden in der Hausratversicherung, oft noch mit Summenbegrenzung, in der Wohngebäudeversicherung verzichten die besten Tarife darauf | Schäden, welche durch Glut oder Sprühfunken entstehen (z. B. Laminat nach Glutfreisetzung), sind in alten Bedingungen gar nicht aufgeführt |
Grobe Fahrlässigkeit: Quotelung der Leistungserstattung im Grad des verursachten Verschuldens | Beim z.B. Zubereiten einer Mahlzeit kann durch einen kurzen Moment der Unachtsamkeit der Versicherungsschutz durch Nutzwärme-/Feueraustritt in Gefahr geraten |
Rauch- und Rußschäden: ohne Brandursache kein Versicherungsschutz in den Altbedingungen | Gerade hierbei können größere Schäden bereits im Keim erstickt werden, da dieser relativ früh in Erscheinung tritt (z. B. Essen im Backofen) |
Wertermittlung 1914: in den Altverträgen können Anbau, Einbau oder Wertsteigerungen nicht adäquat angepasst sein | Dies kann zum Abzug und Anrechnung im Schadenfall führen (Ermittlung VW 1914) |
Wohnflächen-Wohneinheiten-Modelle: Möglichkeit Unterversicherungsverzicht per Antrag gewährt zu bekommen | Bei korrekter Angabe der Wohnfläche und keiner Doppelversicherung verzichtet ein Großteil der Versicherer auf die Unterversicherung im Versicherungsfall |
Fazit
Extreme Naturereignisse wie Starkregen und Gewitter werden durch steigende Temperaturen immer wahrscheinlicher. Mit ihnen nimmt auch die Gefahr eines beträchtlichen Schadens an der eigenen Wohnung oder am eigenen Haus zu. Gerade im Schadenfall trennt das Bedingungswerk von Versicherungen die Spreu vom Weizen. Prävention ist daher wichtiger denn je!
Ein Beitrag von Matthias Huke, Versicherungsanalyst