Existenz

      Welche Arbeitskraft absicherung ist sinnvoll?

      Wenn es um die Arbeitskraftabsicherung geht, gibt es viele Millionäre

      Dem Statistischen Bundesamt zufolge betrug im Jahr 2020 der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland 3.975 Euro (Tendenz steigend). Davon ausgehend, dass eine Erwerbsperson dieses Durchschnittseinkommen ab dem 30. Lebensjahr für etwa 35 Jahre bezieht, beträgt der Wert der Arbeitskraft knapp 1,7 Millionen Euro. Noch höher liegt dieser Wert, wenn sich die allgemeine Lebensarbeitszeit verlängert oder eine erwerbsfähige Person einer Beschäftigung noch länger nachgeht. Einen Teil hiervon adäquat in der richtigen Versicherungspolice abzusichern, kann im Ernstfall von großer Bedeutung sein.

      Absicherung der Arbeitskraft wird oft mit den Begriffen „Erwerbsunfähigkeit (EU)“, „Berufsunfähigkeit (BU)“ oder „Grundfähigkeit (GF)“ assoziiert. Hier vermag im ersten Moment der Eindruck entstehen, dass diese Produkte eine Leistung erbringen, wenn die Arbeitskraft im Laufe des Erwerbslebens aufgrund verschiedener Ereignisse in Mitleidenschaft gezogen wird. Richtig ist, dass alle genannten Absicherungsmöglichkeiten im Versicherungsfall eine Rente leisten. Es ist auch möglich, einen Versicherungsfall zu modellieren, in dem der Leistungstrigger bei allen Absicherungsmöglichkeiten ausgelöst wird. Die große Gefahr besteht jedoch darin, der Annahme zu folgen, dass diese Produkte trotz vieler Parallelen, ein anderes problemlos substituieren könnten.

      Auch die EU kann ein attraktiver Kandidat sein, da sie durch die Erweiterung auf den gesamten Arbeitsmarkt günstiger kalkuliert werden kann.

      Umile Daniel Calabrese | Versicherungsanalyst

      Die Absicherungsmöglichkeiten im Detail

      Unter welchen Umständen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsabsicherung die Arbeitskraft ersetzen

      Die Berufsunfähigkeitsabsicherung leistet in aller Regel mit der gesamten individuellen Absicherungshöhe. Dies gilt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr zu 50 % ausgeübt werden kann. Eine unvergleichbare Besonderheit der Berufsunfähigkeitspolice ist, dass diese auch eine Statusabsicherung beinhaltet, da die soziale Stellung und die monetäre Ausstattung des zuletzt ausgeübten Berufes im Falle einer konkreten Verweisung als Referenzpunkt gelten.

      Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung hingegen leistet, wenn die Arbeitskraft nicht mehr aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ununterbrochen für mindestens sechs Monate bei irgendeiner Erwerbstätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens drei Stunden eingesetzt werden kann. Nicht nur die höhere Eintrittsbarriere für die vollständige Leistung, sondern auch der Verlust des sozialen Status und die Zumutung einer völlig neuen Tätigkeit müssen hier in Kauf genommen werden, bevor es zu einer Leistung kommt.

      Während sowohl die BU als auch die EU die tatsächliche Arbeitskraft, wenngleich auf unterschiedlichem Niveau, absichern, leistet die Grundfähigkeitsabsicherung unabhängig der eigenen Arbeitskraft. Dies gilt unter der Bedingung, dass eine vom Versicherer definierte Grundfähigkeit aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten verloren geht. Die eigentliche Arbeitskraft ist in den Versicherungsbedingungen explizit nicht als Grundfähigkeit definiert - es sei denn als „Grundfähigkeit AU-Klausel“, die das Produkt für körperlich tätige Personen wieder sehr teuer macht. Somit leistet die GF nur, wenn die Arbeitskraft aufgrund einer definierten Grundfähigkeit verloren gegangen ist. Entsprechend erfolgt ebenfalls eine Leistung, wenn die Arbeitskraft nach Verlust einer bestimmten Grundfähigkeit in vollem Maße erhalten bleibt, da Arbeitskraft und Leistungsauslöser in keiner Beziehung zueinanderstehen. Eine Dachdeckerin, welche die Grundfähigkeit „Gehen“ verliert, erhält Leistungen bei einer entsprechenden GF-Versicherung. Trotzdem könnte sie nach einer Umschulung beispielsweise einer sitzenden Tätigkeit am Computer nachgehen – ihre grundsätzliche Arbeitskraft ist erhalten geblieben.

      Nur BU und EU sichern die Arbeitskraft wirklich ab

      Wer sich seiner Arbeitskraft generell versichern möchte, greift mit der GF zu kurz.

      Wenn es darum geht die Arbeitskraft als Leistungsauslöser zu definieren, ist der Weg über die BU oder EU unausweichlich., Sie sind alternativlos.
      Warum besitzt also nicht jede Person eine solche Versicherung? Ein Hauptargument, weshalb bestimmte Berufsgruppen ihre Arbeitskraft nicht über eine BU oder EU absichern, ist die Preisstruktur der verschiedenen Produkte, aber leider auch das Image der EU-Versicherung. Die wichtigsten Merkmale für die Preisbildung bzw. der Risikoabbildung in der BU und EU sind die Berufe. Die GF hingegen richtet den Fokus auf einzelne oder mehrere Grundfähigkeiten. Dies führt je nach Berufsgruppe zu einer starken preislichen Diskrepanz zwischen den Produkten. Auffällig ist in diesem Zusammenhang insbesondere der Preiswettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften um Berufe mit geringem Risiko. Dies soll nachstehend im Vergleich zwischen einem Mathematiker und einem Dachdecker verdeutlicht werden.

      Während einerseits das Versicherungsrisiko bei Mathematikern als „geringes Risiko“ zu bezeichnen ist, fällt die Einschätzung bei Dachdeckern ungleich anders aus. Sie haben ein „erhöhtes Risiko“ ­– was bei einem Arbeitsplatz in der Höhe nicht überrascht. Bei identischen Parametern (1500 Euro Monatsrente, 30 Jahre, identische Gesundheitsverhältnisse) ergibt sich folgendes Bild über die monatliche Belastung innerhalb der drei Absicherungsmöglichkeiten BU, EU und GF:

      BU EU GF

      Dachdecker/in

      108,20 EUR

      83,58 EUR

      62,61 EUR

      Mathematiker/in

      37,34 EUR

      43,11 EUR

      47,34 EUR

      Berechnungsgrundlage: Alter 30 Jahre, Endalter 67 Jahre, mtl. Rente 1.500 EUR, identische Gesundheitsverhältnisse

      Quelle: M&M Office | April 2022

      Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass Berufsgruppen mit höherem Risiko einen Mehrbeitrag zur bedarfsgerechten Absicherung entrichten müssen. Deshalb greifen viele auf die Grundfähigkeit zurück, da diese das erschwinglichste Produkt darstellt. Aber auch die EU kann ein attraktiver Kandidat sein, da sie durch die Erweiterung auf den gesamten Arbeitsmarkt günstiger kalkuliert werden kann. Zudem ist meist bereits eine Absicherung über die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme vorhanden. Bei Berufen mit sehr geringem Risiko untermauert der Preissieger BU in dieser Konstellation weiterhin einen starken Wettbewerb innerhalb der zugehörigen BU-Tarife. Da der Leistungsauslöser in der BU in der Regel deutlich vor dem der EU erreicht ist, sollte sie am Markt denkbar teurer zu haben sein.

      Zusammenfassend gilt: eine Arbeitskraftabsicherung ist in Hinblick auf das Lebensarbeitseinkommen unverzichtbar. Bei der Auswahl einer entsprechenden Absicherung sollten Arbeitnehmer möglichst immer auf eine BU zurückgreifen und erst in den Abschluss einer GF münden, wenn das BU- bzw. EU-Risiko gesundheits- oder preistechnisch eine Hürde darstellen.

      Ein Artikel von Umile Daniel Calabrese, Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN GmbH.

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