Gesundheit

      Digitale Gesundheits anwendungen
      Versorgung per App

      Seit 2019 können Ärztinnen und Ärzte auch digitale Anwendungen und Apps zur Therapie verschreiben

      Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGa genannt, sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, die auf digitalen Technologien basieren. Es handelt sich im Wesentlichen um Apps, aber auch um Browseranwendungen, die auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden können und dabei helfen, bestimmte Krankheiten zu erkennen, überwachen, lindern oder zu behandeln. Die Grundlage der DiGa ist das Digitale-Versorgungs-Gesetz, das im November 2019 vom deutschen Bundestag angenommen wurde. Da es sich um ein Gesetz im SGB §5 handelt ist es zunächst auf die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ausgelegt.

      Digitale Gesundheits-anwendungen sind ein spannender Leistungsbereich, der zukünftig weiter an fahrt aufnehmen wird.

      Thorsten Bohrmann | Senior Versicherungsanalyst & Themenexperte Gesundheit

      App per Rezept

      Gesundheits-Apps können in geringen Risikoklassen nun einfach verschrieben werden

      DiGas sind also Medizinprodukte. Diese wiederum werden gemäß EU-Richtlinie (Medical Device Regulation, MDR) in verschiedene Risikoklassen eingeordnet. Diese Klassen gelten nicht nur für digitale Anwendungen, sondern sollen im gesamten Gesundheitsbereich sicherstellen, dass Hilfsmittel nicht gesundheitsgefährdend eingesetzt werden.

      DiGas können per Definition nur Medizinprodukte der niedrigen Risikoklassen, konkret: Klassen I und IIa, sein.  Bislang sind Anwendungen aus den Risikoklassen IIb und III nicht für DiGas zugelassen. Doch was sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen?

      • Klasse I: meist nicht-invasive Produkte, diese haben keine Auswirkungen auf den menschlichen Körper und ein sehr geringes Risiko.
      • Klasse IIa: enthalten oft eine externe Energiequelle oder werden zur Diagnose oder Überwachung von Krankheiten eingesetzt.

      Vereinfacht gesagt: je größer der Schaden bei Ausfall des Medizinproduktes, desto höher die Risikoklasse. Ein Herzschrittmacher erhält so die höchste Risikoklasse III. Des Weiteren bedarf es einem Zulassungsverfahren, um schließlich vom BfArM in das DiGa-Verzeichnis aufgenommen zu werden. DiGa, die in diesem Verzeichnis stehen, werden in der Regel von der GKV übernommen. In diesem Verzeichnis findet man z. B. Tinnitus-Apps, Nichtraucher-Apps oder auch Migräne-Apps.

      Private Krankenversicherungen ziehen nach

      Wo zunächst die GKV die Nase vorn hatte, überholen viele PKV-Anbieter diese nun mit zusätzlichen Leistungsangeboten

      Kommen wir nun zur privaten Krankenvollversicherung (PKV). Diese fügt nach und nach die Leistung „digitale Gesundheitsanwendungen“ in ihre Bedingungen ein. Im Jahr 2021 boten das erst ca. 30 % der Anbieter am Markt, Mitte des Jahres 2022 sind es bereits ca. 50 % der Anbieter. Ich gehe davon aus, dass hier in naher Zukunft annährend 100 % der Anbieter digitale Gesundheitsanwendungen erstatten werden. Und das nicht nur auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse, sondern höher. Denn es ist schon jetzt erkennbar, dass die PKV in einigen Tarifen auch mehr leistet als nur ins Verzeichnis aufgenommene DiGa.

      Meiner Meinung nach ist es ein spannender Leistungsbereich, der zukünftig weiter an Fahrt aufnehmen wird.

      Ein Beitrag von Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN GmbH

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