Existenz

      Kennzahlen rund um die Berufsunfähigkeit

      2022 | Auch dieses Jahr erheben wir im Rahmen unseres M&M Rating Berufsunfähigkeit zentrale Kennzahlen und erhalten Einblick in die Daten der Versicherungsunternehmen

      Mit unserem jährlichen M&M Rating Berufsunfähigkeit erheben wir weit über eine Million Daten, um den Bedingungsvergleich dieser allerorts empfohlenen Versicherung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Aus Verbrauchersicht ist es dafür zentral zu verstehen, welche Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen können – und wie Versicherer im BU-Fall regulieren. Mit unseren Analysen bewerten wir daher alle Bereiche, die von der Beantragung bis hin zum Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung sind.

      Alle Informationen zur aktuellen Marktentwicklung der BU-Anbieter und -Tarife findest Du auch in unserem M&M Marktblick Berufsunfähigkeit vom 04. Mai 2022.

      Insgesamt sorgt die stetig verbesserte medizinische Versorgung für eine Rückläufigkeit bei körperlichen Erkrankungen.

      Andreas Ludwig | Bereichsleiter Rating & Analyse

      Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit

      In jeder Altersstufe dominieren die Nervenkrankheiten

      Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich fort: Nervenkrankheiten bleiben mit 33,51 % die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. Am zweithäufigsten sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (20,05 %) Leistungsauslöser, gefolgt von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten mit 17,42 %.

      „Dieser Trend wird sich sicherlich fortsetzen. Noch sind die psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht in den Statistiken gelandet“, sagt Ludwig und ergänzt „insgesamt sorgt die stetig verbesserte medizinische Versorgung für eine Rückläufigkeit bei körperlichen Erkrankungen.“

      Besonders betroffen von psychischen Krankheiten sind die jungen und mittleren Generationen. Insbesondere Menschen in der Lebensmitte von 41 bis 50 Jahren neigen mit insgesamt 36,34 % zu psychischen und anderen Nerven-bedingten Erkrankungen.

      Weitere Ausreißer stellen das Unfall-Risiko von Menschen unter 40 Jahren mit 13,64 % der Berufsunfähigkeitsursachen, das Krebs-Risiko älterer Menschen ab 51 Jahren mit 19,65 % sowie ihr Risiko von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (21,72 %) dar. Auch diese Verteilung entspricht den Entwicklungen der Vorjahre.

      NICHT ALLE BU-ANTRÄGE WERDEN ANGENOMMEN

      Die Ablehnungsgründe für beantragte BU-Leistungen sind verschieden. Am häufigsten Aufgrund mangelnder Rückmeldung des Kunden

      Wenn ein Antrag auf BU-Leistung abgelehnt wird, geht dies in einem von drei Fällen auf fehlende Reaktion des Kunden oder das Nichterreichen einer 50 %-igen Berufsunfähigkeit zurück.  Die Ablehnungsgründe aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen gehen in den letzten Jahren kontinuierlich zurück. „Gründe hierfür könnten sowohl die immer weiter konkretisierten Antragsfragen sein als auch die größere Sensibilisierung in der Beratung. In Gesprächen mit Vermittlerinnen und Vermittlern ist festzustellen, dass im Bereich der Arbeitskraftabsicherung häufig mit anonymen Risikovoranfragen gearbeitet wird“, sagt Ludwig.

      Auch die Prozessquoten im Streit um Auszahlung einer BU-Leistung sinken insgesamt. Die meisten Prozesse führen zu einem Vergleich. Dass Versicherer viele Prozesse gewinnen, zeigt, dass die Leistungsablehnung berechtigt war und im Sinne des versicherten Kollektivs entschieden wurde.

      BU BEI VORERKRANKUNGEN

      Die Aussichten auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen sind gut

      Auch im vergangenen Jahr haben nicht nur vollständig gesunde Personen einen BU-Schutz beantragt. Dabei zeigt sich: auch eine Vorerkrankung muss kein Ausschlusskriterium sein. Volle 77,24 % der BU-Anträge mit Vorerkrankungen wurden ohne Erschwernis angenommen. Weitere 11,93 % konnten mit Ausschlüssen angenommen werden. Die Annahme mit Zuschlägen (2,56 %) oder mit Zuschlägen und Ausschlüssen (1,32 %) findet hingegen wesentlich seltener Umsetzung. Auch Ablehnungen mit insgesamt 3,58 % sind nicht die Regel.

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