Existenz

      Alles zur Arbeitskraft-absicherung

      Warum braucht es überhaupt eine Arbeitskraftabsicherung? Welche Versicherungen gibt es - und für wen eignen sie sich? Wir zeigen, wie Du die eigene Existenz sinnvoll absicherst

      Warum ist eine Arbeitskraftabsicherung wichtig?

      Unsere Arbeitskraft ist eine höchst wertvolle Ressource, darum müssen wir sie schützen

      Wenn wir gefragt werden, was das Wertvollste ist, das wir besitzen, werden viele bestimmt zu der Antwort gelangen „mein Haus“ oder „mein Auto“. Wenn wir den Gedanken aber abstrakt zu Ende denken, ist es für die allermeisten Menschen ihre Arbeitskraft. Im Vertrauen auf unsere Arbeitskraft leihen uns Dritte – in der Regel Banken – große Summen Geld, um z.B. ein Haus zu bauen oder ein neues Auto zu finanzieren. Die Banken sind Profis im Geldgeschäft und wissen daher genau um den Wert der persönlichen Arbeitskraft. Es ist eines ihrer Geschäftsmodelle, mit der Arbeitskraft ihrer Kunden Geld zu verdienen.

      Viele Menschen in Deutschland werden allein durch ihre Arbeit im Laufe des Arbeitslebens weit über 1 Million Euro verdienen. Bei 40 Arbeitsjahren bedarf es dazu nur ein Monatseinkommen von etwa 2.100 EUR. Der Wert unserer Arbeitskraft liegt sowohl im Gestern, im Heute als auch im Morgen. Die Arbeitskraft ist der größte Schatz, den der durchschnittliche Bürger sein Eigen nennen darf. Die meisten Bürger sind also potenzielle Millionäre. Wir merken es nur nicht, weil unser Lebensunterhalt eben auch sehr teuer ist und uns die Millionen durch Hände rinnen.

      Es gilt die eigene Arbeitskraft zu schützen und zu pflegen

      Diesen Schatz gilt es jedoch zu bewahren. Jeder von uns sollte wahrscheinlich viel mehr für sich und seinen Körper und seine Seele tun, um diesen Schatz zu pflegen und zu bewahren. Es wird immer wieder dazu kommen, dass mir dieser Schatz genommen wird: Eine zu große psychische Belastung, die auf meinen Schultern liegt und mich ausbrennen lässt, eine körperliche Krankheit, die es mir unmöglich macht, diesen Schatz zu nutzen, mein Bewegungsapparat, der nicht mehr so mitspielt wie ich es gerne möchte und vieles mehr.

      Wenn uns ein solcher Schicksalsschlag ereilt, ist es gut, wenn wir diesen Schatz abgesichert haben. Nicht, dass im diesen Moment Geld das Wichtigste wäre – nein, es ist die Gesundheit – aber es ist sehr viel wert, sich neben diesem Schicksalsschlag nicht auch noch zusätzlich Gedanken, um den schnöden Mammon machen zu müssen.

      Absicherung gegen Schicksalsschläge

      Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder vergleichbare Versicherung schützen die eigene Arbeitskraft vor Ausfällen

      Aber weil der Schatz so groß ist und die Gefahren ihn zu verlieren so vielfältig sind, ist es so, dass es nicht ganz günstig ist, diesen zu versichern – aber es ist der größte Schatz, den wir besitzen. Dabei gilt es den Schatz so früh wie möglich abzusichern, denn am Anfang bedeutet er am meisten Wert, da die Zeit ein großer Teil des Schatzes ist. Dies kann bereits im Alter von drei Jahren geschehen, in dem fürsorgliche Eltern dem Kind eine Grundfähigkeitsversicherung mit Option auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit auf den Lebensweg geben. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch die reine Arbeitskraftabsicherung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert tatsächlich nur die Möglichkeit ab, Arbeitseinkommen zu erzielen – egal in welchem Beruf. Für viele mag das reichen, da sie im Zweifel umschulen würden. Für andere mag das die einzige Alternative sein, seine Arbeitskraftabsicherung tatsächlich finanziell stemmen zu können.

      Dabei gilt, dass eine Arbeitskraftabsicherung eine komplizierte Sache ist und immer, wenn es kompliziert wird, spricht viel dafür, sich des Knowhows eines Profis zu bedienen. Es gibt viele hervorragende Vermittler, die mit großer Sorgfalt die individuell beste Lösung für die Arbeitskraftabsicherung finden können. Man sollte mit diesen ins Gespräch kommen und sich vor Augen halten welchen großen Schatz es gilt abzusichern.

      Der beste Zeitpunkt die Arbeitskraft zu versichern ist immer gestern gewesen und ich gratuliere allen, die ihre Arbeitskraftabsicherung „völlig umsonst“ über Jahrzehnte gezahlt haben: Ihr hattet ein schönes Arbeitsleben und habt den weniger Glücklichen ermöglicht, dass sie ein bisschen weniger Sorge in schlimmen Zeiten haben mussten!

      Ein Artikel von Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN GmbH.

      Welchen Bedarf an Arbeitskraftabsicherung habe ich?

      Eine Bedarfsanalyse für Arbeitnehmer und Selbstständige

      Fällt in Folge von Unfall oder Krankheit das Einkommen weg, kommt es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten. Entsprechend gilt es nicht nur die laufenden Kosten weiter zu decken, sondern auch die zusätzlichen finanziellen Belastungen in Folge des aufgetretenen Unfalls oder der Krankheit. Die meisten stellen sich an diesem Punkt dieselben Fragen: „Bin ich gut genug abgesichert? Hätte ich mich besser und eher absichern müssen? Bin ich komplett auf mich allein gestellt oder habe ich auch eine gesetzliche Unterstützung?“

      Wir versuchen etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

      Absicherung und Versorgungslücken

      Diese gesetzliche Arbeitskraftabsicherung erwartet Arbeitnehmer. Darauf aufbauend lassen sich Versorgungslücken gezielt schließen

      Sofern es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer handelt, erhält dieser im Krankheitsfall in der Regel eine sechswöchige Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin, wird von der gesetzlichen Krankenversicherung ein gesetzliches Krankengeld ausgezahlt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens. Das Einkommen wird bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Diese Leistung erhält sowohl der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Selbstständige sind jedoch nicht automatisch über das Krankengeld versichert. Entscheiden sie sich für den Schutz, beträgt die Höhe des Krankengeldes 70 % des tatsächlichen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. In beiden Fällen steigt die Höhe der Versorgungslücke an, sofern man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

      Da das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung nicht derselben Höhe des Nettoeinkommens entspricht, lohnt es sich hier eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Die entstandene „Versorgungslücke“ ist nicht zu unterschätzen. Selbst wenn sie vermeidlich gering ausfällt, kann sie auf die Dauer zum finanziellen Problem werden.

      Versorgungslücke als Arbeitnehmer

      Beispiel
      Gehalt Betrag

      Monatliches Brutto-Gehalt

      3.250,00 EUR

      Monatliches Netto-Gehalt

      2.104,00 EUR

      70 % des Brutto-Gehalts

      2.275,00 EUR

      90 % des Netto-Gehalts

      1.893,06 EUR

      Quelle: eigene Berechnung

      Somit beträgt die Versorgungslücke monatlich 210,94 €. Der ein oder andere könnte sich denken „200 € die im Monat fehlen? Das schaffe ich schon.“ Wie sieht es aber aus, wenn man ein Haus finanziert oder eine Familie hat oder wenn man länger durch einen Unfall oder krankheitsbedingt ausfällt? Auf die maximale Leistungsdauer (72 Wochen) des gesetzlichen Krankengeldes liegt die Versorgungslücke sogar bei 3.796,92 €. Um für diese Zeit keine finanziellen Sorgen haben zu müssen, hilft der Abschluss eines privaten Krankentagegeldes.  

      „Doch wie geht es dann weiter? Kann ich mich weiterhin auf gesetzliche Leistungen verlassen?“
      Die Antwort lautet „Ja“. Nur in welcher Höhe?

      Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

      Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, erhält lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Diese kann die eigene Arbeitskraft oft nicht ausreichend absichern.

      Ist man nach den 78 Wochen weiterhin arbeitsunfähig, hat man Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier wird zwischen der halben und vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass man weniger als drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Dies gilt sowohl für den zuletzt ausgeübten Beruf, als auch für alle weiteren Tätigkeiten. 

      Ähnlich wie beim Wegfall der Lohnfortzahlung entsteht auch hier eine Versorgungslücke. Für die Absicherung der Versorgungslücke gibt es unterschiedliche Empfehlungen. In der Praxis bieten viele Vermittlern ihren sozialversicherungspflichtigen Kunden eine Absicherung in Höhe von 80 % des Nettoeinkommens, bzw. 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Selbstständigen dagegen gilt es den Gewinn vor Steuern abzusichern. Der GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V.) schlägt 70-80 % des Nettoeinkommens vor. Je nach Alter und Lebenssituation kann die Höhe der Absicherung variieren. Den „einen richtigen Weg“ gibt es hier nicht.

      Eins ist jedoch mehr als klar: eine Absicherung ist besser als kleine Absicherung. Wer sich frühzeitig mit seinen Versorgungslücken und Versorgungszielen auseinandersetzt, wird im Leistungsfall neben den gesundheitlichen Einschränkungen und Problemen nicht noch zusätzlich finanzielle Probleme haben. Somit kann man sich vollkommen auf seine Heilung und Regeneration konzentrieren.  

      Ein Artikel von Antonio Romano, Senior Produktmanager und Community Botschafter bei MORGEN & MORGEN GmbH.

      Welche Arbeitskraftabsicherung ist sinnvoll?

      Wenn es um die Arbeitskraftabsicherung geht, gibt es viele Millionäre

      Dem Statistischen Bundesamt zufolge betrug im Jahr 2020 der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland 3.975 Euro (Tendenz steigend). Davon ausgehend, dass eine Erwerbsperson dieses Durchschnittseinkommen ab dem 30. Lebensjahr für etwa 35 Jahre bezieht, beträgt der Wert der Arbeitskraft knapp 1,7 Millionen Euro. Noch höher liegt dieser Wert, wenn sich die allgemeine Lebensarbeitszeit verlängert oder eine erwerbsfähige Person einer Beschäftigung noch länger nachgeht. Einen Teil hiervon adäquat in der richtigen Versicherungspolice abzusichern, kann im Ernstfall von großer Bedeutung sein.

      Absicherung der Arbeitskraft wird oft mit den Begriffen „Erwerbsunfähigkeit (EU)“, „Berufsunfähigkeit (BU)“ oder „Grundfähigkeit (GF)“ assoziiert. Hier vermag im ersten Moment der Eindruck entstehen, dass diese Produkte eine Leistung erbringen, wenn die Arbeitskraft im Laufe des Erwerbslebens aufgrund verschiedener Ereignisse in Mitleidenschaft gezogen wird. Richtig ist, dass alle genannten Absicherungsmöglichkeiten im Versicherungsfall eine Rente leisten. Es ist auch möglich, einen Versicherungsfall zu modellieren, in dem der Leistungstrigger bei allen Absicherungsmöglichkeiten ausgelöst wird. Die große Gefahr besteht jedoch darin, der Annahme zu folgen, dass diese Produkte trotz vieler Parallelen, ein anderes problemlos substituieren könnten.

      Auch die EU kann ein attraktiver Kandidat sein, da sie durch die Erweiterung auf den gesamten Arbeitsmarkt günstiger kalkuliert werden kann.

      Umile Daniel Calabrese | Versicherungsanalyst

      Die Absicherungsmöglichkeiten im Detail

      Unter welchen Umständen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsabsicherung die Arbeitskraft ersetzen

      Die Berufsunfähigkeitsabsicherung leistet in aller Regel mit der gesamten individuellen Absicherungshöhe. Dies gilt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr zu 50 % ausgeübt werden kann. Eine unvergleichbare Besonderheit der Berufsunfähigkeitspolice ist, dass diese auch eine Statusabsicherung beinhaltet, da die soziale Stellung und die monetäre Ausstattung des zuletzt ausgeübten Berufes im Falle einer konkreten Verweisung als Referenzpunkt gelten.

      Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung hingegen leistet, wenn die Arbeitskraft nicht mehr aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ununterbrochen für mindestens sechs Monate bei irgendeiner Erwerbstätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens drei Stunden eingesetzt werden kann. Nicht nur die höhere Eintrittsbarriere für die vollständige Leistung, sondern auch der Verlust des sozialen Status und die Zumutung einer völlig neuen Tätigkeit müssen hier in Kauf genommen werden, bevor es zu einer Leistung kommt.

      Während sowohl die BU als auch die EU die tatsächliche Arbeitskraft, wenngleich auf unterschiedlichem Niveau, absichern, leistet die Grundfähigkeitsabsicherung unabhängig der eigenen Arbeitskraft. Dies gilt unter der Bedingung, dass eine vom Versicherer definierte Grundfähigkeit aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten verloren geht. Die eigentliche Arbeitskraft ist in den Versicherungsbedingungen explizit nicht als Grundfähigkeit definiert - es sei denn als „Grundfähigkeit AU-Klausel“, die das Produkt für körperlich tätige Personen wieder sehr teuer macht. Somit leistet die GF nur, wenn die Arbeitskraft aufgrund einer definierten Grundfähigkeit verloren gegangen ist. Entsprechend erfolgt ebenfalls eine Leistung, wenn die Arbeitskraft nach Verlust einer bestimmten Grundfähigkeit in vollem Maße erhalten bleibt, da Arbeitskraft und Leistungsauslöser in keiner Beziehung zueinanderstehen. Eine Dachdeckerin, welche die Grundfähigkeit „Gehen“ verliert, erhält Leistungen bei einer entsprechenden GF-Versicherung. Trotzdem könnte sie nach einer Umschulung beispielsweise einer sitzenden Tätigkeit am Computer nachgehen – ihre grundsätzliche Arbeitskraft ist erhalten geblieben.

      Nur BU und EU sichern die Arbeitskraft wirklich ab

      Wer sich seiner Arbeitskraft generell versichern möchte, greift mit der GF zu kurz.

      Wenn es darum geht die Arbeitskraft als Leistungsauslöser zu definieren, ist der Weg über die BU oder EU unausweichlich., Sie sind alternativlos.
      Warum besitzt also nicht jede Person eine solche Versicherung? Ein Hauptargument, weshalb bestimmte Berufsgruppen ihre Arbeitskraft nicht über eine BU oder EU absichern, ist die Preisstruktur der verschiedenen Produkte, aber leider auch das Image der EU-Versicherung. Die wichtigsten Merkmale für die Preisbildung bzw. der Risikoabbildung in der BU und EU sind die Berufe. Die GF hingegen richtet den Fokus auf einzelne oder mehrere Grundfähigkeiten. Dies führt je nach Berufsgruppe zu einer starken preislichen Diskrepanz zwischen den Produkten. Auffällig ist in diesem Zusammenhang insbesondere der Preiswettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften um Berufe mit geringem Risiko. Dies soll nachstehend im Vergleich zwischen einem Mathematiker und einem Dachdecker verdeutlicht werden.

      Während einerseits das Versicherungsrisiko bei Mathematikern als „geringes Risiko“ zu bezeichnen ist, fällt die Einschätzung bei Dachdeckern ungleich anders aus. Sie haben ein „erhöhtes Risiko“ ­– was bei einem Arbeitsplatz in der Höhe nicht überrascht. Bei identischen Parametern (1500 Euro Monatsrente, 30 Jahre, identische Gesundheitsverhältnisse) ergibt sich folgendes Bild über die monatliche Belastung innerhalb der drei Absicherungsmöglichkeiten BU, EU und GF:

      BU EU GF

      Dachdecker/in

      108,20 EUR

      83,58 EUR

      62,61 EUR

      Mathematiker/in

      37,34 EUR

      43,11 EUR

      47,34 EUR

      Berechnungsgrundlage: Alter 30 Jahre, Endalter 67 Jahre, mtl. Rente 1.500 EUR, identische Gesundheitsverhältnisse

      Quelle: M&M Office | April 2022

      Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass Berufsgruppen mit höherem Risiko einen Mehrbeitrag zur bedarfsgerechten Absicherung entrichten müssen. Deshalb greifen viele auf die Grundfähigkeit zurück, da diese das erschwinglichste Produkt darstellt. Aber auch die EU kann ein attraktiver Kandidat sein, da sie durch die Erweiterung auf den gesamten Arbeitsmarkt günstiger kalkuliert werden kann. Zudem ist meist bereits eine Absicherung über die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme vorhanden. Bei Berufen mit sehr geringem Risiko untermauert der Preissieger BU in dieser Konstellation weiterhin einen starken Wettbewerb innerhalb der zugehörigen BU-Tarife. Da der Leistungsauslöser in der BU in der Regel deutlich vor dem der EU erreicht ist, sollte sie am Markt denkbar teurer zu haben sein.

      Zusammenfassend gilt: eine Arbeitskraftabsicherung ist in Hinblick auf das Lebensarbeitseinkommen unverzichtbar. Bei der Auswahl einer entsprechenden Absicherung sollten Arbeitnehmer möglichst immer auf eine BU zurückgreifen und erst in den Abschluss einer GF münden, wenn das BU- bzw. EU-Risiko gesundheits- oder preistechnisch eine Hürde darstellen.

      Ein Artikel von Umile Daniel Calabrese, Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN GmbH.

      Kennzahlen rund um die Berufsunfähigkeit

      2022 | Auch dieses Jahr erheben wir im Rahmen unseres M&M Rating Berufsunfähigkeit zentrale Kennzahlen und erhalten Einblick in die Daten der Versicherungsunternehmen

      Mit unserem jährlichen M&M Rating Berufsunfähigkeit erheben wir weit über eine Million Daten, um den Bedingungsvergleich dieser allerorts empfohlenen Versicherung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Aus Verbrauchersicht ist es dafür zentral zu verstehen, welche Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen können – und wie Versicherer im BU-Fall regulieren. Mit unseren Analysen bewerten wir daher alle Bereiche, die von der Beantragung bis hin zum Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung sind.

      Alle Informationen zur aktuellen Marktentwicklung der BU-Anbieter und -Tarife findest Du auch in unserem M&M Marktblick Berufsunfähigkeit vom 04. Mai 2022.

      Insgesamt sorgt die stetig verbesserte medizinische Versorgung für eine Rückläufigkeit bei körperlichen Erkrankungen.

      Andreas Ludwig | Bereichsleiter Rating & Analyse

      Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit

      In jeder Altersstufe dominieren die Nervenkrankheiten

      Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich fort: Nervenkrankheiten bleiben mit 33,51 % die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. Am zweithäufigsten sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (20,05 %) Leistungsauslöser, gefolgt von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten mit 17,42 %.

      „Dieser Trend wird sich sicherlich fortsetzen. Noch sind die psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht in den Statistiken gelandet“, sagt Ludwig und ergänzt „insgesamt sorgt die stetig verbesserte medizinische Versorgung für eine Rückläufigkeit bei körperlichen Erkrankungen.“

      Besonders betroffen von psychischen Krankheiten sind die jungen und mittleren Generationen. Insbesondere Menschen in der Lebensmitte von 41 bis 50 Jahren neigen mit insgesamt 36,34 % zu psychischen und anderen Nerven-bedingten Erkrankungen.

      Weitere Ausreißer stellen das Unfall-Risiko von Menschen unter 40 Jahren mit 13,64 % der Berufsunfähigkeitsursachen, das Krebs-Risiko älterer Menschen ab 51 Jahren mit 19,65 % sowie ihr Risiko von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (21,72 %) dar. Auch diese Verteilung entspricht den Entwicklungen der Vorjahre.

      NICHT ALLE BU-ANTRÄGE WERDEN ANGENOMMEN

      Die Ablehnungsgründe für beantragte BU-Leistungen sind verschieden. Am häufigsten Aufgrund mangelnder Rückmeldung des Kunden

      Wenn ein Antrag auf BU-Leistung abgelehnt wird, geht dies in einem von drei Fällen auf fehlende Reaktion des Kunden oder das Nichterreichen einer 50 %-igen Berufsunfähigkeit zurück.  Die Ablehnungsgründe aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen gehen in den letzten Jahren kontinuierlich zurück. „Gründe hierfür könnten sowohl die immer weiter konkretisierten Antragsfragen sein als auch die größere Sensibilisierung in der Beratung. In Gesprächen mit Vermittlerinnen und Vermittlern ist festzustellen, dass im Bereich der Arbeitskraftabsicherung häufig mit anonymen Risikovoranfragen gearbeitet wird“, sagt Ludwig.

      Auch die Prozessquoten im Streit um Auszahlung einer BU-Leistung sinken insgesamt. Die meisten Prozesse führen zu einem Vergleich. Dass Versicherer viele Prozesse gewinnen, zeigt, dass die Leistungsablehnung berechtigt war und im Sinne des versicherten Kollektivs entschieden wurde.

      BU BEI VORERKRANKUNGEN

      Die Aussichten auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen sind gut

      Auch im vergangenen Jahr haben nicht nur vollständig gesunde Personen einen BU-Schutz beantragt. Dabei zeigt sich: auch eine Vorerkrankung muss kein Ausschlusskriterium sein. Volle 77,24 % der BU-Anträge mit Vorerkrankungen wurden ohne Erschwernis angenommen. Weitere 11,93 % konnten mit Ausschlüssen angenommen werden. Die Annahme mit Zuschlägen (2,56 %) oder mit Zuschlägen und Ausschlüssen (1,32 %) findet hingegen wesentlich seltener Umsetzung. Auch Ablehnungen mit insgesamt 3,58 % sind nicht die Regel.

      Ambivalente Klauseln in der BU

      Eine Übersicht über die wichtigsten ambivalenten Vertragsklauseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung und warum sie überhaupt existieren

      Es gibt eine Reihe von Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die in unserer Analyse- und Vergleichssoftware M&M Office zwar analysiert werden, jedoch als ambivalente Leistungsfragen keinen Einfluss in das Ergebnis des M&M Rating Berufsunfähigkeit finden. Das ist kein Versehen, sondern hilft euch bei eurer persönlichen Bewertung der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Folgenden sind diese ambivalenten Klauseln kurz und mit vereinfachter Erklärung dargestellt.

      • AU-Klausel: Diese Klausel kommt zum Tragen, wenn die versicherte Person länger als 6 Monate krankgeschrieben ist. Daher wird sie häufig auch „Gelbe-Schein-Regelung“ genannt. Der Versicherer leistet also allein aufgrund der Krankschreibung.
      • DU-Klausel: Diese Regelung ist nur für Beamte relevant. Sollte der Arbeitgeber der Beamtin oder des Beamten – der Dienstherr – sie oder ihn für dienstunfähig erklären, wird die Berufsunfähigkeitsrente ohne weitere Prüfung geleistet.
      • Infektionsklausel: Wenn die zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausspricht, wird ohne weitere Prüfung die Berufsunfähigkeitsrente geleistet.
      • EU-Klausel: Wenn die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt, leistet ohne weitere Prüfung auch der Berufsunfähigkeitsversicherer.

      Im Grunde ist der Kern der Versicherungswirtschaft die höchst soziale Idee, dass viele Schultern die Last derer tragen, die es zu diesem Zeitpunkt einfach nicht können!

      Andreas Ludwig | Bereichsleiter Rating & Analyse und Themenbotschafter Existenz

      Bewertungsirrelevante versicherungsfragen

      Warum werden ambivalente Klauseln, die den Versicherungsnehmenden eine Beweiserleichterung bieten, nicht als ratingrelevant betrachtet?

      Der Wirkungsweise all dieser Klauseln ist gemein, dass sie der Versicherungsgesellschaft das Leistungsprüfungsrecht entziehen. Der Versicherer ist in den Anwendungsgebieten dieser Klauseln dem Urteil externer Entscheider ausgesetzt. In der Regel sollten diese zu denselben Ergebnissen kommen, die auch der Versicherer erzielen würde.

      Es gibt in der Historie jedoch ein Beispiel, das erhebliche Konsequenzen hatte: damals wurde ein staatliches Unternehmen mit all seinen Beamtinnen und Beamten privatisiert. Viele von ihnen wurden im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen nicht mehr in dem Unternehmen benötigt. So kam es zu einer Welle von Ruhestandsversetzungen aus gesundheitlichen Gründen. Viele dieser Beamtinnen und Beamten hatten eine DU-Klausel mitversichert, sodass die Versicherungsgesellschaft die Leistung allein aus dieser Klausel gewähren musste und keine Möglichkeit der Überprüfung hatte.

      Diesen Hintergrund vor Augen ist das Prüfungsrecht des Versicherers nicht nur ein Recht, dem einzelnen Versicherungsnehmenden die Leistung zu versagen. Es geht bei diesem Prüfungsrecht eben auch darum, gegebenenfalls ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Denn in letzter Konsequenz zahlt jede versicherte Person des Versichertenkollektivs die Leistungen der leistungsberechtigten Personen. Entsprechend ist es im Sinne jeder versicherten Person, diesen Leistungsanspruch vor Auszahlung auch zu überprüfen. Das Prüfungsrecht ist damit eben keine ärgerliche Hürde, sondern vielmehr ein sinnvoller Zwischenschritt: denn im Grunde ist der Kern der Versicherungswirtschaft die höchst soziale Idee, dass viele Schultern die Last derer tragen, die es zu diesem Zeitpunkt einfach nicht können!

      Ein Artikel von Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse und Themenbotschafter Existenz.

      Dienstunfähigkeitsversicherung Darauf kommt es an

      Mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung sichern Beamte und Richter ihre Arbeitsfähigkeit ab. Wir zeigen, auf welche Vertragsmerkmale es dabei ankommt.

      Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) unterscheidet sich im Großen und Ganzen gar nicht so sehr von der Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel haben wir bei der DU eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegen, in deren Bedingungen zusätzlich geregelt ist, dass für Beamte ein weiterer Leistungsauslöser gilt: Der Beamte wird von seinen Dienstherren aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand geschickt.

      Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

      Warum die Dienstunfähigkeitsklausel im M&M Rating Berufsunfähigkeit nicht ratingrelevant bewertet wird

      In unseren Analysen der Berufsunfähigkeitsversicherungen haben wir die Dienstunfähigkeitsklausel nicht im ratingrelevanten Sachverhalt eingeordnet. Das hat zwei Gründe:

      • Nur ein geringer Teil der Berufstätigen sind Beamte, weswegen für den Großteil eine Dienstunfähigkeitsklausel vollkommen unwichtig ist.
      • Bei einer guten Dienstunfähigkeitsklausel gibt der Versicherer sein Prüfungsrecht aus der Hand. Das bedeutet, dass der Versicherer nur auf Grundlage eines externen Gutachtens leistet – nämlich das des Amtsarztes. In der Regel sollten Amtsarzt und Versicherer zwar zu dem gleichen Ergebnis kommen, es gab jedoch auch schon historische Fälle, in denen bundeseigene Betriebe privatisiert wurden und man konzerninterne Umstrukturierungen nicht durchführen konnten, weil Beamte eben nicht entlassen werden können. Dies führte dazu, dass reihenweise Beamte „aus gesundheitlichen Gründen“ in den Ruhestand geschickt wurden. Daran kann man erkennen, dass es durchaus ein zweischneidiges Schwert sein kann, wenn der Versicherer sein Prüfungsrecht aus der Hand gibt.

      Es kann durchaus ein zweischneidiges Schwert sein, wenn der Versicherer sein Prüfungsrecht aus der Hand gibt.

      Andreas Ludwig | Bereichsleiter Rating & Analyse und Themenbotschafter Existenz

      Besondere Herausforderungen für die Dienstunfähigkeit

      Werden Beamte berufsunfähig, gibt es einige Besonderheiten in der Dienstunfähigkeitsklausel zu beachten

      Bei einer Dienstunfähigkeitsklausel handelt es sich also um einen erleichterten Zugang zur Rentenleistung für Beamte. Der Versicherer sollte bei einer guten Dienstunfähigkeitsklausel also nicht die gesundheitliche Verfassung des Versicherten an sich prüfen dürfen, sondern nur, ob dieser tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurde.

      Ein weiteres Problem ergibt sich für Beamte in den ersten fünf Jahren ihres Dienstverhältnisses. Ein solcher Beamter auf Probe würde normalerweise nicht mit Bezügen in den Ruhestand geschickt werden, sondern würde entlassen. Daher ist es zentral, dass dieser Fall in den Bedingungen geregelt ist. Zusätzlich sollte dieser Fall bei der Höhe der Absicherung bedacht werden. In den ersten fünf Jahren hat ein Beamter also einen erhöhten Absicherungsbedarf.

      Richter haben bei der DU-Klausel ein weiteres Problem: Sie sind den Beamten in vielen Dingen gleichgestellt, sind aber ausdrücklich keine Beamten, da sie keinem Weisungsrecht unterliegen. Bei der Vermittlung sollte also darauf geachtet werden, dass in der DU-Klausel Richter ausdrücklich erwähnt sind.

      Zeitliche Begrenzungen sollten bei einer DU-Klausel ebenfalls bedacht werden. Leider gibt es Anbieter, die ein Höchstalter oder sonstige zeitliche Befristungen vorsehen.

      Schließlich gilt: einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung sollte immer eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zu Grunde liegen. Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen dazu kommen, dass eine Beamte ihre Beamtenlaufbahn beendet und als „normale“ Angestellte oder Selbstständige ihr weiteres Arbeitsleben bestreitet.

      Wie immer bei der Absicherung der Arbeitskraft gilt, dass es sich empfiehlt, einen Profi zu Rate zu ziehen. Es gibt viele Fallstricke und Unwägbarkeiten zu beachten, die in der Antragsstellung wichtig sind und sich im Falle eines Leistungsantrages auswirken können.

      Ein Artikel von Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse und Themenbotschafter Existenz.

      Überschussbeteiligung in der BU-Versicherung

      Deutscher Sonderweg in der Preisgestaltung für Berufsunfähigkeitsversicherungen

      Der Vertrieb von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in den letzten Jahren ein hart umkämpfter Markt. Da die meisten Versicherer bei den Bedingungen und Leistungen einen sehr hohen Qualitätsstandard erreicht haben, wird der Wettbewerb vermehrt über den Preis geführt.

      Unterschiedung zwischen Maximal- und zahlbeitrag

      Unter dem „Preis“ verstehen viele immer noch den „Zahlbeitrag“, der um die aktuell deklarierten Überschüsse reduziert und nicht garantiert ist. Sicherheit gibt höchstens der „Maximalbeitrag“. Wer sich am Zahlbeitrag orientiert, muss das Verteuerungsrisiko berücksichtigen. Die Differenz zwischen dem Maximal- und Zahlbeitrag bezeichnen wir als „aktuelle Beitragsrabattierung“ bzw. „maximal mögliche Beitragserhöhung“.

      Die Berufsunfähigkeitsbeiträge bei deutschen Versicherern unterscheiden zwischen Maximal- und Zahlbeitrag. Der Maximalbeitrag ist die auf dem Rechnungszins, den Kosten und den Wahrscheinlichkeiten basierende Prämie. Versicherer haben aber das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen den Zahlbeitrag auf die Höhe des Maximalbeitrags zu erhöhen.

      Deshalb ist es wichtig, die maximal mögliche Beitragserhöhung in die Entscheidungsüberlegung zu integrieren und sich nicht lediglich am Zahlbeitrag zu orientieren, um das Risiko einer nachträglichen Beitragserhöhung für den Kunden zu minimieren. Unerwartet steigende Beiträge können große Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Kunden haben und seine langfristige Finanzplanung ins Wanken bringen.

      © MORGEN & MORGEN GmbH

      Unerwartet steigende Beiträge können große Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Kunden haben und seine Finanzplanung ins Wanken bringen.

      Thorsten Saal | Bereichsleiter Bereichsleiter Mathematik

      Im Ausland kalkuliert man anders

      Eine Ausnahme bzgl. der Kalkulation bilden ausländische Versicherer, die den gleichen Maximal- und Zahlbeitrag haben. Diese Kalkulation ist eigentlich nicht die Ausnahme, sondern entspricht dem Standard für Risikoprodukte außerhalb Deutschlands. Die Sicherstellung des garantierten Beitrags wird z.B. bei der Canada Life durch eine überdurchschnittliche Absicherung über den Rückversicherer gewährleistet.

      Weitere Verwendungszwecke von Überschüssen

      Neben dem Sofortrabatt als führendem Überschusssystem gibt es mit dem Bonus, der verzinslichen Ansammlung und der Fondsanlage weitere Möglichkeiten zur Überschussverwendung.

      Beim Bonus wird der Überschuss verwendet, um im Leistungsfall die garantierte Berufsunfähigkeitsrente um den Überschusssatz zu erhöhen.

      Bei der verzinslichen Ansammlung und der Fondsanlage werden die Überschüsse im Deckungsstock oder in Fonds angelegt und partizipieren an der Wertentwicklung. Was am Ende der Vertragslaufzeit übrig bleibt, wird dem Kunden ausgezahlt.

      Natürlich werden auch im Leistungsfall Überschüsse generiert. Diese Überschüsse erhöhen die ausgezahlten Berufsunfähigkeitsrenten durch jährliche Rentensteigerungen.

      Ein Artikel von Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik

      Deine M&M Ansprechpartnerin

      MareikeSchindler-Kotscha

      Teamleiterin Marketing/PR

      +49 6142 92 52 340marketing@morgenundmorgen.de
      © 2024 Morgen & Morgen GmbH